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Hygiene und Sicherheit bei flexiblen Schlauchleitungen in der Lebensmittelindustrie

Schlauchleitungen finden in der Lebensmittelindustrie breiten Einsatz. Sollen sie sicher, zuverlässig und möglichst lange ihren Dienst tun, ist bei der Schlauchauswahl, der Armierung, der Reinigung und der Desinfektion Sorgfalt geboten.

Oft werden Schlauchleitungen als schwaches Anlagenteil bezeichnet. Zu Unrecht: Manchmal leisten sie mehr als Rohrleitungen und ihre Beweglichkeit macht den Betrieb erst richtig flexibel. An manchen Stellen geht es gar nicht ohne Schlauchleitungen. Für Schläuche werden wie für alle Gegenstände, die bei der Produktion von Lebensmitteln direkt oder indirekt im Einsatz sind, in der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) das HACCP-Konzept (HACCP = Hazard Analysis of Critical Control Points) bzw. seine Grundsätze als Leitlinie für angemessene Sicherungsmaßnahmen empfohlen.

Zwar unterliegen Schlauchleitungen dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). In der Anlage zu § 3, Satz 2 im Kapitel 4, Punkt 2 und 3 der LMHV wird aber eindeutig gefordert, dass Gegenstände und Ausrüstungen sauber und in Stand zu halten sind. Zudem müssen Vorrichtungen, die der Beförderung von Lebensmitteln dienen – beispielsweise Schläuche – so beschaffen sein, dass eine angemessene Reinigung und Desinfektion möglich ist. In diesem Sinn gehören auch Schlauchleitungen zu den kritischen Punkten (CCPs), die zu überprüfen sind. Denn in ihnen können sich möglicherweise Herde für Reinfektionen und Verkeimungen bilden. Die Schlussfolgerung, dass dies im Sinne der LMHV auch zu überprüfen, also unter Kontrolle zu halten ist, erscheint damit logisch.

Kritische Punkte bei der Hygiene
Wer zum Beispiel Schweißnähte oder Armaturenverbindungen an Rohren und an Schlauchleitungen untersucht, erkennt schnell die kritischen Punkte. Insbesondere falsch montierte Armaturen an Schlauchleitungen führen zu Schmutznestern, die selbst nach ihrer Lokalisierung nur sehr schwer zu reinigen sind. Damit Schlauchleitungen nicht erst zu kritischen Kontrollpunkten (CCPs) werden, sind daher einige Kernpunkte zu beachten. Zu diesen Kernpunkten gehören die Sorgfalt bei der Reinigung und Desinfektion der Schlauchleitungen, regelmäßige Zustandsprüfungen und der Schutz vor mechanischen Beschädigungen sowie die richtige Auswahl des Schlauchmaterials und der Armaturen.

Wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben
Die heute geltende Betriebssicherheitsverordnung und einschlägige BG-Merkblätter zu Schlauchleitungen wie das BGI 572 schreiben sogar ausdrücklich vor, dass Schlauchleitungen zu den durch „befähigte Personen wiederkehrend zu überprüfenden Arbeitsmitteln” (siehe Betriebssicherheitsverordnung §3) gehören. Und in der BGI 572 steht unter „Punkt 1 Anwendungsbereich”, dass bei technischen und organisatorischen Maßnahmen für den sicheren Einsatz von Schlauchleitungen, die zur Förderung von Stoffen unter gefährdenden Bedingungen eingesetzt werden, auch die besonderen Anforderungen nach der Druckgeräterichtlinie und der Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Schläuche in der Lebensmittelindustrie. Denn aufgrund der chemischen Reinigungsprozesse wird davon ausgegangen, dass die Lebensmittelschläuche zumindest zeitweise das gleiche Gefährdungspotenzial aufweisen wie Chemieschläuche.

Schlauch ist nicht gleich Schlauch
Von den zahlreich im Markt angebotenen Kautschukarten, Füllstoffen, Weichmachern sowie verschiedenen Alterungsmitteln sind viele Werkstoffe nicht für Lebensmittel oder Getränke geeignet. Sie entsprechen zum Teil nicht der Empfehlung XXI, Kategorie 2 für Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR). Es muss somit stets darauf geachtet werden, dass der Schlauch auch wirklich den geltenden Vorschriften entspricht. Werkszeugnisse oder Prüfzertifikate renommierter Institute für die LMHV-Dokumentation bieten hier die erforderliche Sicherheit, dass der Werkstoff der Schlauchleitung tatsächlich lebensmitteltauglich ist.

Keine Kompromisse
Viele Schläuche werden als „universelle" Lebensmittelschläuche in gleicher Weise für alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Spirituosen angeboten und als gleich gut auch für fetthaltige Lebensmittel wie Milch, Fertigspeisen, Öle usw. dargestellt. Es gibt zwar Gummimischungen, die bestimmte Bereiche aus beiden Lebensmittelgruppen, nämlich alkoholhaltig und fettbeständig, abdecken. Meist aber weisen sie in beiden Mediengruppen die vollständigen Leistungsparameter nicht uneingeschränkt auf. Vielfach soll hier ein Kompromiss genügen. Dieser bedeutet zwar für Hersteller und Handel Lager- oder Fertigungsrationalisierung, führt aber eben nicht zu optimaler Produktbeständigkeit und voller Belastungsfähigkeit in jeder Branche und für alle Produkte.

Regelmäßige Kontrollen als Präventivmaßnahme
Schläuche aus Gummi und Thermoplasten unterliegen einer natürlichen Alterung. Darüber hinaus kann die Alterung stark beschleunigt werden: durch starke mechanische Beanspruchung wie Biegen, Auftrommeln mit Motorkraft etc. sowie durch thermischen Einfluss wie Wassertemperaturen über +85° Celsius, Dampftemperaturen über +130° Celsius oder Überschreiten der maximalen Dampfeinwirkungsdauer. Die Gefahren durch die natürliche Alterung und durch mechanische Beschädigungen sowie durch Fehler bei der Armaturenmontage und die Folgen des harten täglichen Schlauchgebrauchs können jedoch erheblich gemindert, respektive eingedämmt werden. Nämlich dann, wenn die Unternehmen der Lebensmittelindustrie dem Beispiel der chemischen und pharmazeutischen Industrie folgen und Schlauchleitungen mit nicht entfernbaren Nummernsystemen zur eindeutigen Identifizierung ausstatten und diese dokumentieren. Ist dies erfolgt, sollten die Schläuche einer jährlich wiederkehrenden Prüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung sowie Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen) unterzogen werden. Diese Präventivmaßnahmen können Beschädigungen rechtzeitig vor dem Leitungsausfall anzeigen, Medienverlust oder Personenschäden verhindern und helfen, die Lebensdauer der Schlauchleitungen erheblich zu verlängern.

Prüfung durch befähigte Personen für Schlauchleitungen
Wie eingangs bereits beschrieben, weisen Lebensmittelschläuche zumindest zeitweise das gleiche Gefährdungspotenzials auf wie Chemieschläuche. Daher gilt auch für sie Punkt 7 im Merkblatt BGI 572, wonach entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Abschnitt 3.2 Prüfungen der Schlauchleitungen erforderlich sind. Und zwar mit Begutachtung des Zustandes, mit Druck- und Dichtheitsprüfung. Art, Umfang und Fristen für diese vor der erstmaligen Benutzung und in festen Abständen wiederkehrenden Prüfungen hat das Unternehmen zu ermitteln und festzulegen. Überdies ist eine hierfür „befähigte Person für Schlauchleitungen” zu benennen und zu beauftragen. Schlauchleitungen sind außerdem entsprechend zu kennzeichnen.

Mittlerweile gibt es solche Überprüfungsangebote auch von kompetenten Technischen Händlern. Diese Unternehmen haben in der Regel ausgebildete, geprüfte „befähigte Personen” und entsprechende mobile Prüfeinrichtungen. Dabei findet sich oft auch ein Endoskop, das mit digitaler, elektronischer Aufnahmetechnik die Dokumentation schadhafter Stellen ermöglicht und damit eine wertvolle Entscheidungshilfe für den Schlauchleitungsbetreiber darstellt.

Vorsicht bei der Reinigung
Für die gemäß LFBG geeigneten Lebensmittelschläuche sollten vom Anbieter bzw. Lieferanten der Schläuche schriftliche Unterlagen über Reinigungs- und Desinfektionsmittelbeständigkeiten angefordert werden. Damit das Schlauchmaterial keinen Schaden nimmt, ist es notwendig, dass die Unterlagen zur Reinigungs- und Desinfektionsmittelbeständigkeit neben den Grundreinigungsmitteln und verschiedenen Kombinationspräparaten auch Aussagen über die Belastungsdauer sowie die maximalen Einsatztemperaturen und Konzentrationen enthalten. Aufgrund der Vielfalt und der ständig wechselnden Zusammensetzungen der Produkte können die Unterlagen zwar nicht alle Reinigungsmittel erfassen. Auf Anfrage erteilt ContiTech entsprechende Auskünfte. Und falls nötig, werden die notwendigen Parameter mit den Herstellern der jeweiligen Reinigungsmittel abgestimmt. Die Produktionssicherheit wird somit gesteigert. Viele Hersteller begeben sich nicht in diese Detailarbeit oder machen wenig hilfreiche Angaben wie „kurzzeitig” oder geben nur Temperaturmöglichkeiten oder Einwirkungszeiten an, die zur notwendigen Zielerreichung völlig unzulänglich sind.

Fachbeitrag: Kritische Störfaktoren bei der Hygiene

Thermoplastische Innenschichten
Immer mehr Lebensmittelschläuche kommen mit thermoplastischen Innenschichten auf den Markt. Sie tragen damit den stetig steigenden Anforderungen der Lebensmittelindustrie hinsichtlich hoch konzentrierter und aggressiver Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie von Temperaturen von weit über +100° Celsius Rechnung. Weiterhin erweisen sich die thermoplastischen Innenschichten Standdesinfektionen übers Wochenende gegenüber besonders beständig.

Armatureneinsatz an Lebensmittelschläuchen
Im Merkblatt T 002 »Schlauchleitungen – sicherer Einsatz« der BG Chemie, auch unter BGI 572 geführt, steht unter „4.2.2 Befestigungsarten”, dass für Schläuche aus Elastomeren und Thermoplasten mit Gefährdungspotenzial nur Klemmfassungen (Halbschalen) sowie Pressfassungen und in Ausnahmefällen einvulkanisierte Armaturen zugelassen sind. Schlauchbefestigungen mittels Schlauchschelle, Spannband, Schlauchbinder oder gar Montagedraht sind an keinem dieser Schläuche zulässig. Viele althergebrachte Armaturen- und Einbindesysteme sind demnach nicht mehr zu verwenden.

Das Merkblatt T002 verlangt überdies die fachgerechte Einbindung der Armaturen in die Schläuche. Sie darf daher nur von einer internen oder externen Schlauchfachwerkstatt vorgenommen werden. Externe Schlauchfachwerkstätten sind spezialisierte Technische Händler oder die Hersteller selbst.

Die Schlaucharmaturensysteme BLAUDIECK® und PAGUFIX 3000 von ContiTech erfüllen alle entsprechenden Vorschriften und Normen. Das Schlaucharmaturen-System BLAUDIECK® ist ein in der Lebensmittelindustrie anerkannter Standard, wenn es um hygienisch einwandfreie Schlauchleitungen geht, die im Armaturenbereich einen glatten Durchfluss ohne Totraum ermöglichen und die problemlos molchbar, also mechanisch zu reinigen sind. Die Pressarmatur PAGUFIX 3000 setzt in punkto Qualität und Verpresstechnologie Maßstäbe. Mit diesem Armaturensystem trägt die ContiTech den gestiegenen Ansprüchen in der Lebensmittelindustrie in Bezug auf Hygiene und Sicherheit Rechnung. Gummischutzringe, die Armaturen und Kachelböden vor Beschädigungen schützen, sind für beide Armaturensysteme lieferbar.

Lebensmittelschläuche sind keine Trinkwasserschläuche
Jegliches Wasser, sogar in Dampf- oder Eisform, das für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln benötigt wird, wird vom Gesetzgeber unter den Geltungsbereich »Wasser für Lebensmittelbetriebe« zusammengefasst. Und dieses Wasser muss die strengen Auflagen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV. 2001) erfüllen. Das heißt, es muss rein und genussfähig sowie frei von Krankheitserregern sein. Auch die Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf ausschließlich mit Wasser erfolgen, das nach der Trinkwasserverordnung als unbedenklich gelten kann. Und die Schläuche, die das Wasser für Lebensmittelbetriebe transportieren, müssen ebenfalls für Trinkwasser zugelassen und dementsprechend gekennzeichnet sein. Daraus folgt: Nur Wasserschläuche, die über akkreditierte Prüfstellen im Auftrag des DVGW geprüft und mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sind, sind für den Transport von Trinkwasser zugelassen. Lebensmittelschläuche sind daher grundsätzlich nicht für den Transport von Trinkwasser geeignet.

Der Trinkwasserschlauch AQUAPAL® von ContiTech erfüllte schon frühzeitig – und weit vor den meisten anderen Schläuchen – die Vorgaben der KTW-Leitlinie der Kategorie Rohre / früher „A“ und des DVGW-Arbeitsblattes W 270. Zudem erhielt AQUAPAL® als erster Trinkwasserschlauch überhaupt das vorgeschriebene DVGW Baumusterprüfzertifikat gemäß der Prüfgrundlage VP 549 für Schläuche für den zeitlich befristeten Transport von Trinkwasser. Damit erfüllt der robuste und hochflexible Trinkwasserschlauch alle Tests und Auflagen für den sicheren Transport von Trinkwasser in allen Anwendungen. Darüber hinaus ist die Schlauchinnenschicht FDA-konform. Zudem ist der Schlauch geeignet für die Verwendung aller Reinigungsmittel nach dem DVGW Arbeitsblatt W 291.

Wirtschaftlichkeit und Rentabilität
Qualitätsunterschiede und damit die Langlebigkeit des Materials von Schläuchen für die Lebensmittelindustrie sind auf den ersten Blick meist nicht zu erkennen. In vielen Betrieben vergleicht der Einkäufer häufig nur die Meterpreise und wählt danach das Schlauchmaterial aus. Folgekosten durch mangelnde Hygiene, Produktions-ausfall sowie fehlende Arbeitssicherheit sind bei der Auswahl des geeigneten Schlauchmaterials vielfach nur dann ein Thema, wenn man schon durch Produktionsausfall und finanziellen Schaden belehrt wurde.

Qualität zahlt sich aus
Werden Schlauchleitungen, so wie es jetzt die Betriebssicherheitsverordnung vorschreibt, zu festen Terminen wiederkehrend geprüft und dies auch entsprechend dokumentiert, stellt sich in der Regel bald heraus, welches Material anfänglich zwar teuer wirkte, dann aber durch seine Lebensdauer immer preiswerter wurde.

Die Markenschläuche von ContiTech (AQUAPAL®, BLAUDIECK®, COLLECTOR® und LACOTOPAL®) zeichnen sich durch Zuverlässigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit sowie eine leichte und problemlose Handhabung aus, die den Kunden einen größtmöglichen Gebrauchsnutzen garantieren. Zudem erfüllen alle Lebensmittelschläuche die für die Lebensmittelindustrie typischen strengen hygienischen Anforderungen und verfügen über alle erforderlichen Prüfzeugnisse.

Quelle: ContiTech Fachbeitrag (10/2009)