Trinkwasser unterliegt den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Sie legt fest, dass Trinkwasser genusstauglich und rein sowie frei von Krankheitserregern sein muss. Und dieses Reinheitsgebot gilt nicht nur beim Wasser aus dem häuslichen Wasserhahn, sondern überall dort, wo Wasser für Menschen gebraucht wird: In der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, im Bereich von Camping und Caravaning, zur Befüllung von Trinkwasserbehältern im Bahn-, Schiff- und Flugverkehr, bei Notversorgungsleitungen im kommunalen Bereich, bei den Katastropheneinsätzen des Technischen Hilfswerks (THW auch im Ausland), auf Messen, Märkten und Volksfesten im Freien– bis hin zum Spülen von Gläsern.
Es geht nicht ohne Schläuche
Bei den heutigen Trinkwasserinstallationen haben Schlauchleitungen als Bauteil zunehmende Bedeutung. Sie sind immer dann gefragt, wenn sich eine Festinstallation (Rohrleitung) für unbestimmte Zeit nicht lohnt oder technisch nicht machbar ist. Mit Schläuchen für den zeitweiligen Transport von Trinkwasser, also allen mobilen Trinkwassereinsätzen, befasst sich die Technische Regel DIN 2001-1+2 „Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen“. Danach müssen diese Trinkwasserversorgungsanlagen so geplant, installiert und betrieben werden, dass auch beim Eintreffen vorhersehbarer extremer Betriebsbedingungen (z.B. Erwärmung der Vorratsbehälter/Schläuche im Sommer) sauberes Trinkwasser abgegeben und ein Rückfluss in das Wassernetz vermieden wird. Es dürfen nach der DIN 2001-1+2 nur Werkstoffe verwendet werden, die keinen nachteiligen Einfluss auf die Wasserbeschaffenheit haben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten innerhalb der Versorgungsabschnitte klar geregelt.
Anerkannte Regeln der Technik
Prüfungen nach KTW-Leitlinie bzw. Elastomerleitlinie, DVGW Arbeitsblatt W270 und DVGW VP549 sind die aktuell anerkannten Regelwerke. Die KTW- und Elastomerleitlinie sind vom Umweltbundesamt UBA veröffentlichte Prüfvorschriften für Kunststoffe und Gummi. Reine Kunststoffschläuche müssen die Vorgaben der KTW-Leitlinie erfüllen und zusätzlich der Positivliste der EU 10/2011 entsprechen. Reine Gummischläuche werden nach der Elastomerleitlinie geprüft. Gummischläuche mit Kunststoff-Innenliner müssen beide Leitlinien erfüllen. Die Rezepturbestandteile aller Elastomerschichten sind dabei gegenüber einem akkreditierten Zertifizierer vollständig offenzulegen, inklusive Skizze des Schlauchaufbaus. Nach DVGW Arbeitsblatt W270 wird der Schlauch auf mikrobielle Unbedenklichkeit untersucht, d.h. ob es zu einer Vermehrung von Mikroorganismen auf der inneren Schlauchoberfläche kommt. Die Kontaktzeit mit dem Prüfwasser beträgt mehrere Monate. Alle Prüfungen erfolgen immer am fertigen Schlauch.
Baumusterzertifikat nach DVGW 549
Schlauchleitungen für den zeitweiligen Transport von Trinkwasser werden überwiegend im Freien eingesetzt, zum Beispiel auf Märkten und Volksfesten oder bei der kommunalen Notwasserversorgung. Dabei könnten sie überfahren werden und sind Kälte und Sonneneinstrahlung und somit großen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Die DVGW Prüfgrundlage nach VP 549 enthält Prüfstandards zur Beurteilung von Schläuchen hinsichtlich Kälte, und Druckanforderungen und zur Eignung der im DVGW-Arbeitsblatt W 291 aufgelisteten Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Um ein Baumusterprüfzertifikat nach DVGW VP549 zu erlangen, muss der Schlauch nicht nur die physikalischen Prüfungen (Temperatur, Druck) bestehen. Es ist auch die Durchführung einer Fertigungsüberwachung (Qualitäts-Audit) gefordert und das KTW-Zeugnis sowie das W270-Zeugnis vom Schlauchhersteller vorzulegen.
Im Arbeitsblatt DVGW W291 sind Methoden und Chemikalien beschrieben, die der Reinigung und Desinfektion dienen. Sie gewährleisten bei sachgerechter Anwendung optimale Reinigung und Desinfektion, ohne Schläuche oder Behälter durch chemischen Angriff zu schädigen. Schläuche müssen demzufolge gegenüber den gelisteten Chemikalien in den genannten Konzentrationen beständig sein.
Das Baumusterzertifikat nach DVGW VP 549 dient dem Verwender als vereinfachte Form zur Darstellung der Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Trinkwasserschläuche, indem es alle zuvor gestellten gesetzlichen Regelwerke in einem Regelwerk vereint. Ohne entsprechende Zertifikate kein Baumusterzertifikat.
Installation, Reinigung und Desinfektion
Die zur Herstellung einer flexiblen Verbindung zwischen Versorgungsleitung und Abnahmestelle eingesetzten Schlauchleitungen und Anschlüsse sind vor dem ersten Einsatz in jedem Fall gründlich mit sauberem Trinkwasser zu spülen. Nach längeren Standzeiten ohne Trinkwasserabnahme (mehr als 1 Woche) empfiehlt es sich die Schlauchleitungen entsprechend den DVGW W 291 Vorgaben zu reinigen und desinfizieren. Nach dem Abbau sind die Schläuche vollständig zu entleeren und für den Transport unverzüglich beidseitig mit geeigneten Verschlüssen zu sichern. Nach einer äußeren Reinigung sind sie weiter an einem trockenen Ort sauber zu lagern und vor Witterung und neuen Verunreinigungen zu schützen. Trinkwasserschlauchleitungen dürfen ausschließlich nur für Trinkwasserzwecke verwendet werden. Um Verwechselungen auszuschließen, sind die Schläuche bereits vom Hersteller dauerhaft gemäß DVGW VP549 gekennzeichnet. Vor dem Wiedereinsatz müssen Schlauchleitungen und die Anschlüsse wieder gründlich gespült werden.
Sichere Trinkwasserschläuche
Bei sachgemäßer Verwendung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach der Trinkwasserverordnung bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes, sind Schlauchleitungen einwandfrei einsetzbar für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Und sind ideale Alternativen für feste Rohrinstallationen.
Quelle: ContiTech Fachbeitrag